
Ab 2025:
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die bisher berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG (Umsetzungsgesetz der CSRD-Directive) sind, ab Januar 2025 ihre Geschäftsberichte für 2024 nach den neuen Standards richten müssen. Hierzu zählen haftungsbeschränkte Unternehmen, die kapitalmarktorientiert und mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen. Der DNK-Standard soll dann in einer weiterentwickelten Version auch für die Berichtserstattung nach der CSRD genutzt werden können.
Ab 2026:
Ab Januar 2026 sind neben den bisher verpflichteten Unternehmen auch weitere Unternehmen nach der CSRD verpflichtet. Hierzu zählen Unternehmen, die haftungsbeschränkt sind und zusätzlich ein Nicht-KMU sind.
Ab 2027:
Ab Januar 2027 werden neben den großen Unternehmen nun auch börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, nach den festgelegten Standards zu berichten. Davon ausgenommen werden börsennotierte KMU, die zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen
- Bilanzsumme: max. 350.000 €
- Nettoumsatzerlöse: max. 700.000 €
- Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10 Mitarbeitende
Ab 2029 sollen dann Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen der CSRD unterliegen und danach berichten.
Die zu erstellenden CSRD-Berichte betrachten immer das zurückliegende Jahr. (Berichtserstellung in 2025 für das Jahr 2024).
Ob ein Unternehmen Nicht-KMU ist und welche Merkmale für Ihr Unternehmen entscheidend sind, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch.