
28. Oktober 2024
Die Überschrift klingt wie ein Song der Fantastischen Vier aus den 1990er Jahren. Der Inhalt ist aber brandaktuell.
Aber der Reihe nach. Die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung wird seit geraumer Zeit diskutiert und soll in einem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) umgesetzt werden. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gerade die Konsultation abgeschlossen, mit der das Ministerium die Öffentlichkeit um Meinungen zur Strategie gebeten hat. Da es in der Konsultation um die Modalitäten der Förderung und nicht deren Finanzierung geht, wollen hier nicht weiter darauf eingehen. Nur so viel ist wichtig: Das KWSG sähe vor, dass bestimmte gesicherte Leistungen, im Wesentlichen in Form von (wasserstofffähigen) Gaskraftwerken, ausgeschrieben werden. Diese sollen zeitnah errichtet werden, um idealerweise ab 2030 zur Verfügung zu stehen. Für diese Gaskraftwerke würden die Kraftwerksbetreiber dann Zahlungen erhalten.
Klimatransformationsfonds (KTF) und Kraftwerkssicherheitsgesetz
Als Quelle der Zahlungen kommt derzeit der Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Betracht. Thematisch passt das natürlich, schließlich ist das KWSG Teil der Transformation des Stromerzeugungssystems hin zu einem klimafreundlichen, aber volatilem System auf der Basis erneuerbarer Energien. Aber natürlich gibt es auch viele andere Projekte, die aus dem KTF finanziert werden sollen, von der Gebäudeenergie bis zu den Klimaschutzverträgen für die Industrie. Mit dem Haushaltsurteil des BVerfG aus dem letzten Jahr hat der KTF bereits Mittel verloren, die der eine oder andere gefühlt schon ausgegeben hatte. Und der Haushalt 2025 hat die Ansätze für die Ausgaben und Einnahmen auch nochmal enger gefasst. Die Konkurrenz um die Mittel steigt.
Glücklich können sich also die Projekte schätzen, bei denen die Finanzierung bereits langfristig haushaltstechnisch gesichert ist. Denn auch wenn eigentlich der Grundsatz der Jährlichkeit gilt, der Bundestag also jedes Jahr neu über den Haushalt befinden muss, ist jedem klar, dass es auch langfristigere Sicherheit geben muss. Diese vermitteln dann sog. Verpflichtungsermächtigungen. Für die Klimaschutzverträge gibt es in Titel 892 01 -332 Verpflichtungsermächtigungen bis ins Haushaltsjahr 2042. Für die Umsetzung der nationalen Kraftwerksstrategie sieht der Haushaltsentwurf 2025 in Titel 893 12 -649 allerdings nur 250.000 EUR für das Jahr 2025 vor. Längerfristige Verpflichtungsermächtigungen fehlen gänzlich, was die Verbandsseite deutlich kritisiert hat. Warum sich beteiligen, wenn gar nicht klar ist, ob es überhaupt Geld gibt? Realistisch betrachtet werden sich natürlich die Unternehmen beteiligen, die seit Jahren auf die Strategie warten. Und da momentan noch nicht mal die Ausschreibungsbedingungen klar sind, muss man vielleicht auch noch nicht zwingend Haushaltsmittel bereits darauf verplanen.
Eine Frage des Geldes
Aber wir haben noch ein weiteres Akronym. BRH steht für den Bundesrechnungshof, der gesetzlich verpflichtet ist, die Haushaltsführung des Bundes zu prüfen, aber auch beratend aktiv werden kann. In dieser Kapazität warnt er davor, dass der KTF eigentlich ausgeschöpft und ein Risiko für die Förderung der Klimaziele sei. Dabei geht er auch auf die Vorbindung der Mittel über die Verpflichtungsermächtigungen ein.
Auch wenn die meisten Bindungen innerhalb der nächsten Jahre auslaufen und daher „Platz“ im KTF für die Kraftwerksstrategie entstehen dürfte, ändert das nicht das grundsätzliche Problem: Die Planbarkeit, die sich Investoren für Infrastrukturen mit Amortisationszeiten in Jahrzehnten wünschen, beißt sich immer wieder mit dem Haushaltsrecht. Die Bundespolitik sollte daher im Interesse der langfristigen Stabilität des Stromsystems sicherstellen, dass das Geld, das die Kraftwerksbetreiber benötigen, auch da sein wird, damit diese mit gutem Gewissen anfangen können zu investieren.
Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau