
Der Fördersatz des BLSV beträgt in der Regel ca. 20% des Anschaffungspreises, kann aber in Verbindung mit dem Sonderförderprogramm je nach Vereinssitz bis zu 55% betragen.
Bestimmt wird die Förderung mittels Kostenpauschalen, die mit einem potenziellen Energieverbrauchsquotienten verrechnet werden:

Quelle: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2024/04/Hinweisblatt-PVA.pdf