Förderung von vereinseigenen Photovoltaikanlagen – Mission Energiewende

Der Fördersatz des BLSV beträgt in der Regel ca. 20% des Anschaffungspreises, kann aber in Verbindung mit dem Sonderförderprogramm je nach Vereinssitz bis zu 55% betragen.

Bestimmt wird die Förderung mittels Kostenpauschalen, die mit einem potenziellen Energieverbrauchsquotienten verrechnet werden:

Quelle: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2024/04/Hinweisblatt-PVA.pdf

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